Solange Sie keine Arbeit haben, bekommen Sie das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch "Hartz 4" oder "ALG 2" genannt). Das ist eine Grundsicherung vom Staat. Diese beinhaltet Geld für den persönlichen Lebensunterhalt, also für Essen, Kleidung, Hygiene, etc. Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell 446 Euro pro Monat. Für Ihre Kinder erhalten Sie je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro pro Monat. Außerdem werden auch die Mietkosten – also die Nettomiete, Nebenkosten und Heizkosten – übernommen. Das gilt sowohl für eine Wohnung als auch für ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Wichtig: Sie haben sofort nach Ihrer Ankunft Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Um Arbeitslosengeld II zu beantragen, müssen Sie zunächst beim für Sie zuständigen Jobcenter anrufen und sich arbeitslos melden oder eine Aufstockung beantragen. Das ist sehr wichtig, weil Sie die Leistungen ab dem Zeitpunkt Ihrer telefonischen Anmeldung bekommen. Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie auf www.arbeitsagentur.de. Den Antrag können Sie online stellen. Wenn Sie auf das für Sie zuständige Jobcenter klicken, finden Sie dort die Option „Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II (2)“ beantragen. Dort finden Sie dann den „Antrag auf Arbeitslosengeld II (2)“. Das ist der HAUPTANTRAG. Dieser muss unbedingt ausgefüllt werden. Außerdem müssen Sie die „Anlage zur Einkommensbescheinigung“ ausfüllen, Diese finden Sie unter „Arbeitslosengeld 2 - Anlagen zum Einkommen und Vermögen“. Wenn Sie kein Einkommen haben, können Sie dort als Einkünfte „Null Euro“ eintragen. Die „Anlage zum Vermögen“ müssen Sie aktuell nicht ausfüllen. Wenn Sie den Hauptantrag und die Einkommensbescheinigung ausgefüllt haben, schicken Sie alles per E-Mail an das für Sie zuständige Jobcenter. Die E-Mailadresse finden Sie ebenfalls auf der Webseite Ihres Jobcenters. Das Jobcenter wir Ihren Antrag dann bearbeiten und sich bei Ihnen melden.
Formulare sind oft nicht leicht zu verstehen. Auf kub-berlin.org finden Sie die wichtigsten Formulare auch auf Farsi übersetzt. Nutzen Sie diese Formulare, um die deutschen Formulare besser zu verstehen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dem Jobcenter die deutsche Version schicken müssen.