Bei einer Scheidung müssen viele Dinge geregelt werden:
Wenn Sie keinen Ehevertrag schließen, wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt. Das nennt man "Vermögensausgleich" oder "Zugewinnausgleich". Vermögen, das ein Ehepartner in die Ehe eingebracht hat, wird hingegen nicht aufgeteilt. Wenn Sie in einem Ehevertrag vereinbart haben, dass Ihr gesamtes Vermögen beiden Ehepartnern gehört (Gütergemeinschaft) oder dass auch das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen nicht aufgeteilt wird (Gütertrennung), wird entweder alles (Gütergemeinschaft) oder gar nichts (Gütertrennung) zwischen den Partnern aufgeteilt. Wenn möglich einigen Sie sich direkt mit Ihrem Partner über einen Vermögensausgleich. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie mit Hilfe Ihrer Anwaltskanzlei einen entsprechenden Antrag auf Vermögensausgleich bei Gericht stellen. Das erhöht dann allerdings Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei einer Scheidung und auch bereits im Trennungsjahr sind die Ehepartner einander unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass Ihr*e Ehepartner*in Ihren Lebensunterhalt bezahlen muss, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind für Ihren Unterhalt zu sorgen. Zum Beispiel, weil Sie Ihre Kinder betreuen oder alt, krank, arbeitslos oder in Ausbildung sind. Ihr*e Ehepartner*in muss auch Ihren gemeinsamen Kindern Unterhalt bezahlen, wenn diese bei Ihnen wohnen. Wie hoch der Ihnen zustehende Unterhalt ist, hängt von den finanziellen Verhältnissen während der Ehe ab. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass Ihr*e Ehepartner*in auch für den eigenen Lebensunterhalt noch genügend Geld haben muss. Das bedeutet, dass Sie laut Gesetz keinen Unterhalt bekommen, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin selbst nur wenig Geld verdient. Wenn Sie keinen Unterhalt bekommen und Sie kein oder zu wenig Einkommen haben, bekommen Sie Unterstützung vom Staat. Wenn möglich einigen Sie sich direkt mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin über die Unterhaltszahlungen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie mit Hilfe Ihrer Anwaltskanzlei einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Das erhöht dann allerdings Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, müssen Sie regeln bei wem die Kinder in Zukunft wohnen werden und ob Sie sich das Sorgerecht teilen oder ob nur einer von Ihnen das Sorgerecht ausüben wird. Die Person, die das Sorgerecht hat, ist für die Erziehung des Kindes verantwortlich. Sie entscheidet z.B. in welchen Kindergarten oder in welche Schule das Kind geht, mit wem es Umgang hat und wo es wohnt. Umgangsrecht bedeutet, dass der Elternteil, bei dem das Kind in Zukunft nicht wohnen wird, das Recht hat sein Kind regelmäßig zu sehen. Sie können sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin außergerichtlich über diese Punkte einigen. Nur wenn Sie nicht zu einer Einigung kommen, wird das Gericht eine Sorgerechts- und Umgangsregelung festsetzen. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Wenn möglich einigen Sie sich direkt über das Sorge- und Umgangsrecht. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie mit Hilfe Ihrer Anwaltskanzlei einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Das erhöht dann allerdings Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Beim sogenannten Versorgungsausgleich geht es um Ihre Rentenansprüche. Ihre Rentenansprüche sind umso höher, je länger Sie gearbeitet haben und je mehr Sie verdient haben. Weil in einer Ehe oft einer der beiden Partner zuhause bleibt und sich z.B. um die Kinder kümmert, sind die Rentenansprüche eines der beiden Partner oft niedriger als die des anderen. Bei einer Scheidung muss derjenige mit den höheren Rentenansprüchen deswegen einen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner abgeben. Wie hoch dieser Anteil ist, wird vom Familiengericht beim Scheidungsverfahren berechnet.
Wichtig: Wenn Sie und Ihr*e Partner*in sich über diese Punkte nicht einig sind, können Sie es auch mit einer Mediation versuchen, statt alles vor Gericht zu klären. Das spart Zeit und Geld. Bei einer Mediation versuchen Sie und Ihr*e Partner*in angeleitet von Berater*innen eine Lösung für alle strittigen Fragen bezüglich Unterhalt, Sorgerecht, usw. zu finden. Einzig der Versorgungsausgleich muss zwingend direkt vom Gericht ermittelt werden. Hier finden Sie Mediator*innen in Ihrer Nähe.