Um in Deutschland offiziell verheiratet zu sein, müssen Sie zivil /standesamtlich heiraten. Ehen, die nur von christlichen, muslimischen, jüdischen oder anderen Glaubensgemeinschaften geschlossen wurden, haben rechtlich keine Bedeutung. Ausländer*innen können zum Teil auch in Ihrer Heimatbotschaft heiraten, wenn diese zur Eheschließung berechtigt ist. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Botschaft. Beachten Sie aber bitte, dass Sie als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigte*r durch einen Besuch Ihrer Heimatbotschaft Ihren Schutzstatus verlieren können.
In Deutschland sind generell die Standesämter für Hochzeiten zuständig. Sie können sich an das Standesamt an Ihrem Wohnort oder an das Standesamt am Wohnort Ihres Partners oder Ihrer Partnerin wenden. Um die Eheschließung anzumelden, müssen Sie das Formular „Anmeldung zur Eheschließung“ ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Das Formular erhalten Sie bei Ihrem Standesamt. Eine Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie im Abschnitt „Welche Dokumente brauche ich?“. Auch wenn Sie nicht an einem Ihrer Wohnorte, sondern in einer anderen deutschen Stadt heiraten wollen, müssen Sie sich beim Standesamt an einem Ihrer Wohnorte anmelden.
Sie können sich frühestens sechs Monate vor der Trauung beim Standesamt anmelden. Zum Teil sind aber Reservierungen vorab für einen bestimmten Termin möglich. Wenn alle Dokumente vorhanden sind und Termine frei sind, kann die Trauung innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung stattfinden.
Bei der Anmeldung müssen Sie beide persönlich anwesend sein. Wenn einer der beiden Verlobten nicht anwesend sein kann, kann er oder sie eine Vollmacht ausstellen.