Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Frauen und Männer in Deutschland gleichberechtigt. Auch wenn prozentual Frauen gleiche oder höhere Bildungsabschlüsse und Qualifikationen haben als Männer, ist ihre Zahl in den Chefetagen immer noch gering.
Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, gibt es seit Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG). Das Gesetz wurde im August 2021 erweitert (FüPoG II). Dieses Gesetz verpflichtet größere private und öffentliche Unternehmen, den Frauenanteil in ihren Aufsichtsräten, Vorständen und im oberen Management zu erhöhen. Die sogenannte Frauenquote wurde viel und divers diskutiert. Seit es dieses Gesetz gibt, ist der Anteil von Frauen in diesen Bereichen leicht gestiegen.
In der Politik sieht es ähnlich aus. Auch hier sind Frauen unterrepräsentiert. Obwohl Deutschland mit Angela Merkel für 16 Jahre eine Bundeskanzlerin hatte, ist der Anteil von Frauen in der Politik allgemein und vor allem in der Lokalpolitik immer noch geringer als der der Männer. Die einzelnen Parteien gehen unterschiedlich mit dem Thema Frauenquote um. Einige Parteien haben festgelegte Quoten, andere nicht. Insgesamt versucht die Politik aber, Frauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt werden, können Sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle unter der 030 – 18555 1855 beraten lassen. Auf der Webseite der Antidiskriminierungsstelle finden Sie auch Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Nicht staatliche Antidiskriminierungsberatungen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland.