Teilzeit bedeutet, dass Sie nicht 40 Stunden pro Woche, sondern weniger arbeiten. Das bedeutet, dass Sie zwar weniger Gehalt bekommen, dafür aber mehr Freizeit haben.
Sie haben allerdings nur das Recht Ihre Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle zu reduzieren, wenn
- Sie schon länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und
- Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Teilzeitarbeit nur ablehnen, wenn das massive Beeinträchtigungen auf den Arbeitsablauf hätte.
Bevor Sie einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen, sollten Sie vor allem drei Punkte klären:
- Können Sie sich Teilzeitarbeit finanziell leisten? Hierbei hilft Ihnen der Teilzeitrechner des BMAS.
- Welche Auswirkungen hat die Teilzeitarbeit auf Ihre Rente? Je geringer Ihr Einkommen ist, desto geringer wird auch Ihre Rente später sein. Hierzu können Sie sich bei der Rentenversicherung beraten lassen. Mehr zum Thema Rente erfahren Sie in unserem Kapitel „Rentner in Deutschland“.
- Besteht die Möglichkeit auf Wunsch oder nach einer gewissen Zeit wieder auf eine Vollzeitstelle zu erhöhen? Die Rückkehr in die Vollzeitarbeit gestaltet sich für viele Arbeitnehmer*innen oft schwierig. Aus diesem Grund wurde im Januar 2019 eine neue sogenannte „Brückenteilzeit“ eingeführt. Diese „Brückenteilzeit“ erlaubt es Ihnen, für einen bestimmten Zeitraum Teilzeit zu arbeiten und danach automatisch zur Vollzeit zurückzukehren. Ein Recht auf diese „Brückenteilzeit“ haben Sie aber nur, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 45 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
Falls Sie Teilzeitarbeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen wollen, finden Sie auf finanztip.de einen Musterantrag, den Sie nutzen können. Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate bevor Sie auf Teilzeit reduzieren möchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeitarbeit eine schriftliche Antwort geben. Falls Ihr Arbeitgeber nicht oder zu spät antwortet, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Teilzeit ablehnen, können Sie dagegen vor Gericht klagen. Dazu sollten Sie sich aber unbedingt vorab beraten lassen.