Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können die Kosten für das Gerichtsverfahren nicht oder nur zum Teil bezahlen. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie Hilfen vom Staat wie Hartz4, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen. Wenn Sie Einkommen haben, müssen Sie Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Ausgaben offenlegen. Das Gericht prüft dann, ob Sie wirklich zu wenig Geld haben.
- Sie haben zumindest eine Chance auf ein erfolgreiches Gerichtsverfahren. Wenn also von Anfang an klar ist, dass Sie vor Gericht verlieren werden, bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe.
- Das Gerichtsverfahren macht für Sie Sinn. Wenn Sie also z.B. durch das Gerichtsverfahren mehr Geld ausgeben würden, als sie am Ende gewinnen könnten, bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe.
Bitte beachten Sie: Es ist egal, ob Sie selbst Ihr Recht vor Gericht einfordern, also der Kläger sind oder ob Sie sich vor Gericht verteidigen müssen, also der Beklagte sind.