Der Vermieter verlangt oft eine Schufa-Auskunft, um sicher zu sein, dass Sie als Mieter*in die Miete regelmäßig und pünktlich zahlen werden. Es kann sein, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung Ihre Schufa-Auskunft bereits bei der Wohnungsbesichtigung sehen will. Spätestens aber bei der Bewerbung um eine Wohnung, verlangen die meisten die Auskunft.
Schufa
Was ist eine Schufa-Auskunft?
Untertitel finden Sie im Video unter "Settings"
Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, fragt Ihr Vermieter wahrscheinlich nach einer Schufa-Auskunft. Banken führen eine Schufa-Abfrage durch, bevor Sie Ihnen einen Kredit geben. Sogar wenn Sie ein Handy kaufen oder ein Auto leasen, wird Ihnen meist ein Vertrag mit einer Schufa-Klausel vorgelegt.
All das hat mit der Schufa Holding AG zu tun. Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftsstelle, die Informationen von Verbraucher*innen und Unternehmen sammelt, die für eine Kreditvergabe relevant sind. Anhand Ihres Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit werden Prognosen über Ihr Zahlungsverhalten in der Zukunft getroffen und in Zahlenwerte (“Schufa-Scores”) übersetzt. Das wird Bonitätsauskunft genannt.
Die Schufa Holding AG verlangt Geld für die Bonitätsauskunft. Nach deutschem Gesetz haben Sie aber das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Datenauskunft zu erhalten. Dadurch sollen Sie erfahren können, welche Informationen gespeichert werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Wichtig: In Zeitungsanzeigen oder im Internet bieten Kredithaie Ihnen Geld ohne Schufa-Abfrage. Fallen Sie darauf nicht hinein! Sie sind mit Sicherheit unseriös.
Was muss ich wissen?
Wichtig
Es ist gesetzlich festgelegt dass Sie einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Datenauskunft anfordern dürfen ("Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO"). Wie Sie die kostenlose Schufa-Auskunft bekommen können, erfahren Sie im Abschnitt „Wie bekomme ich eine kostenlose Schufa-Datenauskunft?“
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.