Um in Deutschland selbst fahren zu dürfen, brauchen Sie in der Regel einen Führerschein aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind nur für sechs Monate in Deutschland gültig. Das bedeutet, dass Sie nur in den ersten sechs Monaten mit einem Führerschein aus Ihrem Heimatland in Deutschland fahren dürfen. Die sechs Monate beginnen mit Ihrer ersten polizeilichen Anmeldung in Deutschland. Sie müssen Ihren Führerschein immer bei sich haben, wenn Sie fahren. Außerdem müssen Sie auch eine Übersetzung Ihres Führerscheins ins Deutsche dabei haben. Die Übersetzung muss von einem deutschen oder international anerkannten Automobilclub oder einer Behörde Ihres Heimatlandes oder von beeidigten Übersetzer*innen gemacht worden sein. Beeidigte Übersetzer*innen finden Sie auf bdue.de. Für Führerscheine aus folgenden Ländern wird keine Übersetzung benötigt: Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal. Auch für internationale Führerscheine benötigen Sie keine Übersetzung.
Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, wenn Sie weiter selbst fahren wollen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wo und wie kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?“
Wenn Sie Deutschland nur besuchen, dürfen Sie mit Ihrem ausländischen oder einem internationalen Führerschein fahren. Sie müssen Ihren Führerschein immer bei sich haben, wenn Sie fahren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Sie mehr dazu auf Englisch und Deutsch lesen.
Bitte beachten Sie: Während Ihres Asylverfahrens bleiben all Ihre Dokumente beim BAMF. Sie bekommen sie in der Regel erst zurück, wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Solange Ihr Führerschein beim BAMF ist, dürfen Sie selbst nicht Auto fahren.