Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie eines Dokuments mit einer amtlichen Beglaubigung. Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass die Kopie dem Original entspricht. Viele Behörden wollen nicht das Original, sondern eine beglaubigte Kopie des Originals, da das Original nicht verloren gehen darf.
Auf der beglaubigten Kopie steht, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dieser Vermerk wird mit einem besonderen Stempel (Emblem oder Dienstsiegel) und der Unterschrift der Person, die die Beglaubigung durchgeführt hat, versehen. Der Stempel muss auf allen Seiten des Dokuments zu sehen sein.
Bitte beachten Sie: Die meisten Behörden akzeptieren keine beglaubigten Kopien von beglaubigten Kopien. Sie brauchen eine beglaubigte Kopie des Originals. Wenn Sie zum Beispiel eine beglaubigte Kopie aus Afghanistan haben und von dieser eine beglaubigte Kopie in Deutschland machen lassen, akzeptieren die Behörden diese vielleicht nicht.